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   BGH, 22.11.1994 - 4 StR 516/94   

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BGH, 22.11.1994 - 4 StR 516/94 (https://dejure.org/1994,419)
BGH, Entscheidung vom 22.11.1994 - 4 StR 516/94 (https://dejure.org/1994,419)
BGH, Entscheidung vom 22. November 1994 - 4 StR 516/94 (https://dejure.org/1994,419)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 73d Abs. 1 Satz 1 StGB; Art. 14 GG; Art. 2 Abs. 1 GG
    Anforderungen an die Anordnung des erweiterten Verfalls (verfassungskonforme Auslegung: uneingeschränkte Überzeugung von der deliktischen Herkunft der Gegenstände)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) - Rüge der Verletzung sachlichen Rechts - Anforderungen an den Vermögensverfall

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 73d

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 40, 371
  • NJW 1995, 470
  • MDR 1995, 511
  • NStZ 1995, 125
  • StV 1995, 76
  • JR 1995, 296
 
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56

    Bindung des Tatrichters an seine persönliche Überzeugung von der Schuld des

    Auszug aus BGH, 22.11.1994 - 4 StR 516/94
    Für die den Schuldspruch tragenden Feststellungen ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß selbst ein sehr hohes Maß an Wahrscheinlichkeit die notwendige tatrichterliche Überzeugung nicht ersetzen kann (vgl. BGHSt 10, 208, 210; BGH, Urteil vom 30. Juli 1981 - 4 StR 348/81).
  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvL 20/77

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BGH, 22.11.1994 - 4 StR 516/94
    Die Vorschrift kann nach Auffassung des Senats aber in bezug auf die Anforderungen, die an den Nachweis der Herkunft der von der Anordnung des erweiterten Verfalls erfaßten Gegenstände zu stellen sind, verfassungskonform so ausgelegt werden (vgl. BVerfGE 48, 40, 45), daß ein Verstoß gegen die genannten Grundrechtsnormen nicht gegeben ist.
  • BGH, 06.07.1994 - 3 StR 668/93

    Verfassungsmäßigkeit des § 43a StGB - Verfall

    Auszug aus BGH, 22.11.1994 - 4 StR 516/94
    Das normativ wertende Element "wenn die Umstände die Annahme rechtfertigen" in § 73 d Abs. 1 Satz 1 StGB - dem nach dem Willen des Gesetzgebers die Aufgabe zukommt, bei der Gesamtbewertung des Sachverhalts auch die Grundrechtsverbürgungen zu berücksichtigen (vgl. BT-Drucks. 11/6623 S. 5 und 7) - ist deshalb verfassungskonform einengend auszulegen: Die Anordnung des erweiterten Verfalls kommt nur in Betracht, wenn der Tatrichter aufgrund erschöpfender Beweiserhebung und -würdigung (vgl. Lackner StGB 20. Aufl. § 73 d Rdn. 8) die uneingeschränkte Überzeugung gewonnen hat, daß der Angeklagte die von der Anordnung erfaßten Gegenstände aus rechtswidrigen Taten erlangt hat, ohne daß diese selbst im einzelnen festgestellt werden müßten (vgl. auch BGH, Beschluß vom 6. Juli 1994 - 3 StR 668/93).
  • BGH, 30.07.1981 - 4 StR 348/81

    Bedeutung eines fehlenden Motives bei der Annahme von Tötungsvorsatz - Besondere

    Auszug aus BGH, 22.11.1994 - 4 StR 516/94
    Für die den Schuldspruch tragenden Feststellungen ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß selbst ein sehr hohes Maß an Wahrscheinlichkeit die notwendige tatrichterliche Überzeugung nicht ersetzen kann (vgl. BGHSt 10, 208, 210; BGH, Urteil vom 30. Juli 1981 - 4 StR 348/81).
  • BVerfG, 14.01.2004 - 2 BvR 564/95

    Erweiterter Verfall

    Die vom Beschwerdeführer gegen das Urteil mit der Rüge einer Verletzung formellen und materiellen Rechts eingelegte Revision verwarf der Bundesgerichtshof unter Hinweis auf die als zutreffend erachteten Ausführungen des Generalbundesanwalts gemäß § 349 Abs. 2 StPO (BGHSt 40, 371).

    Insgesamt dürften die Anforderungen an den Herkunftsnachweis nicht überspannt werden (BGHSt 40, 371 ff.).

  • BGH, 10.07.2003 - 3 StR 61/02

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Vollendung; Versuch;

    So unter anderem: 1. Strafsenat: Urt. vom 12. August 1986 - 1 StR 360/86 = BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 4 = NJW 1986, 2896; 2. Strafsenat: Urt. vom 15. März 1995 - 2 StR 15/95 = NStZ-RR 1996, 48; 3. Strafsenat: Urt. vom 12. April 1995 - 3 StR 31/95 = BGHR BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2 Handeltreiben 1; 4. Strafsenat: Beschl. vom 22. November 1994 - 4 StR 516/94 = NJW 1995, 470; 5. Strafsenat: Urt. vom 15. April 1980 - 5 StR 135/80 = BGHSt 29, 239.
  • BGH, 21.08.2018 - 2 StR 231/18

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Bewertung eines

    Allerdings dürfen - wie stets - an die Überzeugungsbildung keine überspannten Anforderungen gestellt werden (BGH, Beschluss vom 22. November 1994 - 4 StR 516/94, BGHSt 40, 371, 373).

    Umstände, die eine Anordnung rechtfertigen, können etwa in der Anlasstat selbst (BGH, Beschluss vom 22. November 1994 - 4 StR 516/94, aaO) oder in den persönlichen Verhältnissen des Täters (BGH, Urteil vom 3. September 2009 - 5 StR 207/09, NStZ-RR 2009, 384), insbesondere seinen Einkommensverhältnissen (BGH, Urteil vom 28. November 1995 - 1 StR 619/95, NStZ-RR 1996, 116; Fischer, StGB, 65. Aufl., § 73a Rn. 12), liegen.

  • BGH, 19.10.2011 - 1 StR 336/11

    Erweiterter Verfall beim Betrug (Anlagebetrug; erlangtes, wertloses Aliud);

    Nach dieser Vorschrift können Gegenstände eines an der rechtswidrigen Tat Beteiligten bei der gebotenen verfassungskonformen Auslegung der Vorschrift für verfallen erklärt werden, wenn das Tatgericht davon überzeugt ist, dass die von der Verfallsanordnung erfassten Gegenstände für rechtswidrige Taten oder aus ihnen unmittelbar erlangt worden sind, ohne dass diese im Einzelnen festgestellt werden müssen (BGH, Beschluss vom 7. Juli 2011 - 3 StR 144/11 mwN; BGH, Beschluss vom 22. November 1994 - 4 StR 516/94, BGHSt 40, 371; BVerfG, Beschluss vom 14. Januar 2004 - 2 BvR 564/95; weitere Nachweise bei Fischer, StGB, 58. Aufl., § 73d Rn. 5).
  • BGH, 14.10.2020 - 5 StR 165/20

    Erweiterte Einziehung von Taterträgen (Erlangung aus rechtswidrigen Taten;

    Deren Konkretisierung hinsichtlich einzelner bestimmter Taten oder hinsichtlich ihres allgemeinen Charakters ist nicht erforderlich (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. November 1994 - 4 StR 516/94, BGHSt 40, 371, 373; vom 4. April 2018 - 3 StR 63/18, NStZ-RR 2018, 380 mwN; Fischer, StGB, 67. Aufl., § 73a Rn. 10).
  • BGH, 08.02.1995 - 5 StR 663/94

    Vermögensstrafe I

    Für eine solche Abschöpfung wurden die Institute des Verfalls und des erweiterten Verfalls nach §§ 73 und 73 d StGB geschaffen (siehe dazu den zur Veröffentlichung bestimmten Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 22. November 1994 - 4 StR 516/94 -).
  • BGH, 13.09.2018 - 4 StR 174/18

    Hehlerei (Tatbestandsmerkmal des Ankaufens: Erlangung mittelbaren Besitzes

    b) Auch ist nicht zu besorgen, dass das Landgericht den für die Strafbemessung maßgeblichen Schuldumfang anhand von nicht sicher getroffenen Feststellungen zum jeweiligen Beutewert bestimmt hat (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 6. April 2016 - 1 StR 523/15, NZWiSt 2016, 354, 356; Beschluss vom 20. August 2003 - 2 StR 285/03, NStZ-RR 2004, 41, 42 (zu Tatfolgen); Urteil vom 12. August 1999 - 5 StR 269/99, NStZ 1999, 581; Beschluss vom 22. November 1994 - 4 StR 516/94, BGHSt 40, 371, 372 f. mwN).
  • BGH, 09.05.2001 - 3 StR 541/00

    Voraussetzungen des erweiterten Verfalls; Verfassungskonforme Auslegung

    Die Gegenstände können bei einer verfassungskonformen Auslegung der Vorschrift nur dann für verfallen erklärt werden, wenn der Tatrichter nach Beweiserhebung und Beweiswürdigung davon überzeugt ist, daß die von der Verfallsanordnung erfaßten Gegenstände für rechtswidrige Taten oder aus ihnen unmittelbar erlangt worden sind, ohne daß diese im Einzelnen festgestellt werden müssen (vgl. BGHSt 40, 371, 373; BGH NStZ-RR 1998, 297).

    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, daß die Grundlagen für eine Entscheidung über den erweiterten Verfall zweckmäßigerweise gewonnen werden (vgl. BGH NStZ 1995, 125 unter 2.; Schmidt, aaO § 73 d Rdn. 44 f.), indem von den Vermögenswerten des Angeklagten die darin enthaltenen legal eingenommenen Geldbeträge - wie die Zuwendungen des Vaters, die Leistungen der Berufsgenossenschaft und die Gewinne aus den Handelsgeschäften - sowie der Nettogewinn, der in dem rechtsfehlerfrei für verfallen erklärten Betrag von 194.400 DM enthalten ist, abgezogen werden und die verbleibende Differenz unter Berücksichtigung der erforderlichen Ausgaben zur Bestreitung des Lebensunterhalts daraufhin untersucht wird, ob es sich um plausible Einkünfte aus legalen Einkommensquellen handeln kann oder nicht.

  • BGH, 22.03.2023 - 1 StR 335/22

    Einbeziehung der erweiterten Einziehung von Taterträgen und deren Werts aus

    Deren Konkretisierung hinsichtlich einzelner bestimmter Taten oder hinsichtlich ihres allgemeinen Charakters ist nicht erforderlich (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. November 1994 - 4 StR 516/94, BGHSt 40, 371, 373 und vom 4. April 2018 - 3 StR 63/18 Rn. 6).
  • BGH, 23.03.2022 - 6 StR 611/21

    Unzulässige Verfahrensrügen betreffend Verwertung von Erkenntnissen aus

    Allerdings dürfen - wie stets - an die Überzeugungsbildung keine überspannten Anforderungen gestellt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 1994 - 4 StR 516/94, BGHSt 40, 371, 373).

    Umstände, die eine Anordnung rechtfertigen, können etwa in der Anlasstat selbst (vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 1994 - 4 StR 516/94, BGHSt 40, 371, 373) oder in den persönlichen Verhältnissen des Täters (vgl. BGH, Urteil vom 3. September 2009 - 5 StR 207/09, NStZ-RR 2009, 384), insbesondere seinen Einkommensverhältnissen (vgl. BGH, Urteil vom 28. November 1995 - 1 StR 619/95, NStZ-RR 1996, 116), liegen.

  • BGH, 16.07.2020 - 4 StR 91/20

    Erweiterte Einziehung von Taterträgen (Voraussetzungen)

  • BGH, 01.03.1995 - 2 StR 691/94

    Erweiterter Verfall - Vermögenseinbuße - Strafmilderungsgrund

  • BGH, 07.07.2011 - 3 StR 144/11

    Verfall; erweiterter Verfall; Vorrang von Ansprüchen Geschädigter; Verfall von

  • BGH, 10.01.2018 - 5 StR 465/17

    Verfall (Berichtigung der Verfallsanordnung wegen Schreibversehen und

  • OLG Frankfurt, 10.10.2005 - 3 Ws 860/05

    Anordnung des erweiterten Verfalls nach Tod des Täters und Eigentumsübergang auf

  • BGH, 04.04.2018 - 3 StR 63/18

    Erweiterte Einziehung beim Angeklagten (Erlangung aus nicht im Einzelnen

  • BGH, 11.12.2008 - 4 StR 386/08

    Verhältnis von Verfall von Wertersatz und erweitertem Verfall (Erörterungsmangel

  • BGH, 02.10.2002 - 2 StR 294/02

    Erweiterter Verfall (Vorrang des Verfalls / Verfalls von Wertersatz;

  • BGH, 20.09.1995 - 3 StR 267/95

    Vermögensstrafe II

  • BGH, 20.04.2010 - 4 StR 119/10

    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme beim unerlaubten Handeltreiben mit

  • BGH, 29.08.2002 - 3 StR 287/02

    Verfall ("aus der Tat erlangt" iSd § 73 StGB); erweiterter Verfall

  • BGH, 10.07.2003 - 3 StR 243/02

    Erfolglose Bemühungen beim Ankauf von Betäubungsmitteln; Mittäterschaft beim

  • BGH, 23.05.2012 - 4 StR 76/12

    Feststellungsvoraussetzungen für die Anordnung des Verfalls, des

  • BGH, 05.08.2004 - 4 StR 186/04

    Erweiterter Verfall (Voraussetzung der uneingeschränkten tatrichterlichen

  • BGH, 15.07.2003 - 4 StR 29/03

    Förderung der Prostitution (milderes Gesetz; lex mitior; einvernehmlich

  • BGH, 04.08.2010 - 5 StR 184/10

    Erweiterter Verfall (Erörterungsmangel; Diskrepanz zwischen Vermögenslage und

  • BGH, 03.09.2009 - 5 StR 207/09

    Erweiterter Verfall (deliktische Herkunft von Vermögensgegenständen)

  • BGH, 04.03.2020 - 5 StR 43/20

    Lückenhafte und widersprüchliche Begründung der Einziehung von Bargeld

  • BGH, 15.03.2016 - 1 StR 662/15

    Erweiterter Verfall (Subsidiarität zum regulären Verfall)

  • BGH, 07.07.2004 - 1 StR 115/04

    Unerlaubte Abgabe und unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer

  • BGH, 01.07.2004 - 4 StR 226/04

    Strafzumessung (fehlende Feststellungen für Strafschärfungsgründe); erweiterter

  • BGH, 11.02.2016 - 3 StR 486/15

    Rechtsfehlerhafte Anordnung des erweiterten Wertersatzverfalls beim Handeltreiben

  • BGH, 26.01.2023 - 6 StR 503/22

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe (mangelnde Mitteilung des

  • BGH, 17.06.1997 - 1 StR 187/97

    Voraussetzungen eines Aufklärungsbeitrags des Täters - Beitrag des Täters zu

  • BGH, 25.07.1995 - 1 StR 238/95

    Eigentum am Geld - Scheinkäufer der Polizei - Übergabe an den Straftäter -

  • BGH, 02.09.1998 - 2 StR 185/98

    Tatbestandsmerkmal der "Einfuhr" im Sinne von § 30 a Abs. 2 Nr. 2

  • BGH, 10.02.1998 - 4 StR 4/98

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • BGH, 20.03.2003 - 3 StR 57/03

    Verfall (grundsätzlich kein Strafmilderungsgrund; Strafzumessung)

  • OLG Hamm, 16.09.2002 - 2 Ss 769/02

    Berufungsverwerfung wegen Ausbleiben des Angeklagten, genügende Entschuldigung,

  • OLG Hamm, 28.02.2012 - 3 RVs 7/12

    Anordnung des Verfalls einer aus mehreren Banknoten und Münzen bestehenden

  • BGH, 29.11.1996 - 4 StR 537/96

    Mißachtung der Mindestanforderungen hinsichtlich der konkreten Feststellungen

  • BGH, 29.08.1995 - 1 StR 482/95

    Verdacht - Ganz hohe Wahrscheinlichkeit - Deliktische Herkunft

  • OLG Hamm, 30.03.1995 - 4 Ausl 352/93
  • OLG Düsseldorf, 08.03.2000 - 1 Ws 123/00

    Hehlerei; Gewerbsmäßig; Verfall; Beschlagnahme; Gegenstände

  • LG Traunstein, 30.03.2022 - 7 KLs 120 Js 44147/21

    Freiheitsstrafe, Hauptverhandlung, Strafzumessung, Angeklagte, Untersuchungshaft,

  • OLG Braunschweig, 10.12.2013 - 1 Ss 70/13

    Beweiswürdigung hinsichtlich des Geständnisses eines Angeklagten zum Besitz des

  • LG Essen, 10.10.2019 - 65 KLs 39/19

    Bewaffnetes unerlaubtes Handeltreiben mit BtM

  • BayObLG, 07.07.2000 - 4St RR 83/00

    Betäubungsmittelstrafrecht: Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung bei

  • BayObLG, 26.05.1997 - 4St RR 122/97

    Betäubungsmittelstrafrecht: Erwerb von Betäubungsmitteln teils zum Handeltreiben

  • BayObLG, 14.06.1995 - 4St RR 113/95

    Betäubungsmittelstrafrecht: Prüfungsreihenfolge bei minder schwerem Fall

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